Allgemeines Zivilrecht

Rechtsgebiete - Allgemeines Zivilrecht

Rechtsanwalt Eduard Karabelnikov
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Abgeschlossene Ausbildung zum Fachanwalt für Strafrecht
Abgeschlossene Ausbildung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Das allgemeine Zivilrecht beschäftigt sich insbesondere mit der Problematik des Zustandekommens von Verträgen. Dieses Rechtsgebiet beinhaltet Vorbereitung, Prüfung und Gestaltung von Verträgen, Prüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Anfechtung, Widerruf oder Rücktritt von Verträgen, welche aufgrund einer fehlerhaften Willenserklärung, Drohung oder arglistigen Täuschung zustande gekommen sind, Prüfung der Gültigkeit der Verträge und von Vertragsklauseln.

Ein wirksamer Vertrag setzt voraus, dass eine Partei ein Angebot abgibt und die andere Partei dieses ohne weitere Änderungen annimmt. Beide Parteien müssen sich darüber einig sein, welchen Inhalt der Vertrag haben soll. Kommt es zu Abweichungen, liegt keine Annahme, sondern stattdessen ein weiteres (neues) Angebot mit Änderungen vor, welches wiederum angenommen werden muss.

Wenn eine Partei von der anderen Partei über bestimmte Eigenschaften getäuscht wurde, spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um einen Kaufvertrag oder Werkvertrag handelt – es kann in jedem Fall von der getäuschten Partei angefochten werden, mit der Folge der Vertragsauflösung. Als juristische Instrumente stehen die Anfechtung, der Widerruf oder der Rücktritt, um den Vertrag rückgängig zu machen, zur Verfügung.

Im allgemeinen Zivilrecht wird weiterhin geregelt, wie die Verträge zu behandeln sind, die auf der einen Seite einen bloß beschränkt Geschäftsfähigen (Beispielsweise einen Minderjährigen) haben. Diese Personen bedürfen eines gesteigerten Schutzes, da sie nur bedingt in der Lage sind, die Folgen ihres Handelns zu erkennen. Deshalb ist es den gesetzlichen Vertretern (bei Minderjährigen sind dies die Eltern) erlaubt, über die Wirksamkeit des Vertrages durch vorherige Einwilligung oder nachträgliche Genehmigung zu entscheiden.

In der Praxis spielen auch die Verbraucherverträge eine große Rolle, welche zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher abgeschlossen werden, sowie Verträge, die über das Internet zustande kommen oder sog. Haustürgeschäfte, welche beim Verbraucher Zuhause bzw. an seinem Arbeitsplatz abgeschlossen werden. Bei den Letzteren spielt auch die 14-tägige Widerrufsfrist eine große Rolle.

Auch allgemeine Geschäftsbedingungen kommen bei allen möglichen Arten von Verträgen vor. Damit sich hier keine unfairen Regelungen etablieren, schreibt das Gesetz vor, was vereinbart werden kann und was nicht. Wird dagegen verstoßen, indem zum Beispiel eine Partei zu sehr benachteiligt wird, ist die entsprechende Klausel unwirksam und an ihre Stelle treten die gesetzlichen Regelungen.

Im allgemeinen Zivilrecht werden Grundsätze über die Sittenwidrigkeit von Verträgen aufgestellt. Diese Grundsätze sollen für alle Arten von Vereinbarungen gelten, da ihnen ein bestimmter Gerechtigkeitsgedanke zugrunde liegt. Dies wird dann in speziellen Gesetzen weiter ausgeführt und konkretisiert, so etwa im Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit.

Vertragsrecht – Vertrag – Vertragsgestaltung – Ansprüche aus Garantie – Verbraucherverträge  –  Anfechtung des Vertrages – arglistige Täuschung – Widerruf des Vertrages– Rücktritt vom Vertrag – Schutz von Minderjährigen – Gewährleistung