Verkehrs-, Verkehrsbußgeld- & Verkehrsstrafrecht

Rechtsgebiete - Verkehrs-, Verkehrsbußgeld- & Verkehrsstrafrecht

Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Eduard Karabelnikov
Rechtsanwalt

Eduard Karabelnikov

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Abgeschlossene Ausbildung zum Fachanwalt für Strafrecht
Abgeschlossene Ausbildung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht
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kanzlei@rae-ka.de

Sobald man sich in sein Auto setzt, kommt man mit dem Straßenverkehrsrecht in Berührung. Den meisten Menschen sind hierbei das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrsordnung (StVO) bekannt.

Die StVO regelt das Verhalten der einzelnen Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr.  Bekannt sind in diesem Zusammenhang die Verkehrszeichen (auch Straßenschilder genannt). Auch werden Vorgänge wie das korrekte Abbiegen, die einzuhaltende Geschwindigkeit, das Halten und Parken festgelegt. Daneben kommen mit den Zeichen und Verkehrseinrichtungen insgesamt acht Normen hinzu. In der StVO wird auch geregelt, welche Sanktionen drohen, wenn gegen die aufgegebenen Pflichten verstoßen wird, z.B. durch den Erlass eines Bußgeldbescheids.

Das StVG regelt, welche strafrechtlichen Folgen z.B. ein Unfall im Verkehr nach sich ziehen kann. Dabei ist unerheblich, ob der Fahrer des Fahrzeugs oder der Halter (der, der in wirtschaftlicher Hinsicht für das Fahrzeug zuständig ist) den Unfall verursacht haben. Der verursachte Schaden beschränkt sich dabei häufig nicht bloß auf den „Blechschaden“ am Auto, sondern umfasst unter anderem auch Personenschäden, auch an den Insassen im eigenen Fahrzeug.

Zu beachten ist dabei allerdings, dass die Unfallverursachung ausschließlich durch einen Verkehrsteilnehmer in der Praxis nur selten vorkommt, so dass sich der Geschädigte oft einen gewissen Mitverursachungsbeitrag am Zustandekommen des Unfalls anrechnen lassen muss. In der Rechtsprechung wird dabei für die durch den bloßen Betrieb eines Fahrzeugs ausgehende potentielle Gefahr ein Anteil von z. B. 20% veranschlagt.

Dies ist aber bei weitem nicht alles. Sowohl das Verkehrsverwaltungsrecht, das Verkehrsbußgeldrecht, das Verkehrsversicherungsrecht mit seinen Regelungen zur Haftpflichtversicherung und das Verkehrsstrafrecht gehören zum Verkehrsrecht.

Umfasst vom Verkehrsrecht ist also alles, was mit der Erteilung der Fahrerlaubnis, über das Geblitzt werden, dem Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung, der Geltendmachung von Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall, etwa Schadensersatz oder Schmerzensgeld, und eines strafrechtlich relevanten Verhaltens im Straßenverkehr, z.B. Unfallflucht, im Raum stehen kann.

Eine gerichtliche Auseinandersetzung lässt sich oft nicht vermeiden, weshalb Betroffene regelmäßig einen Rechtsanwalt mit Kenntnissen über das Verkehrsrecht hinaus auch im Versicherungs- und Schadensersatzrecht beauftragen sollten. Nur so kann erreicht werden, dass alle entstandenen Schäden auch vollumfänglich geltend gemacht und eingeklagt werden. Denn häufig wird verkannt, dass sich gesundheitliche Schäden noch in der Entwicklung befinden und daher zum Zeitpunkt des Urteils noch nicht ganz ausgeheilt sind. Auch das Einholen und Einbringen von Sachverständigengutachten im Prozess stellt hier einen wesentlichen Aspekt dar.

Da Versicherungen generell zunächst eher eine Haftung ablehnen und auf ein ggf. nicht vorhandenes Mitverschulden verweisen, ist die Einschaltung eines erfahrenen Anwalts im  Verkehrsrecht oft zwingend erforderlich.

Fahrer – Halter – Kraftfahrzeug – Straßenverkehr – Straßenverkehrsgesetz – Straßenverkehrsordnung – Kfz-Haftpflichtversicherung – Bußgeldbescheid – Fahrerlaubnis – Verkehrsunfall – Schadensersatz – Schmerzensgeld