Arbeitsrecht

Rechtsgebiete - Arbeitsrecht

Rechtsanwältin Ilse-Marie Noetzel
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
und Familienrecht
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Abgeschlossene Ausbildung zum Fachanwalt für Strafrecht
Abgeschlossene Ausbildung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), das Recht der Organisation der Arbeitnehmer und Arbeitgeber unter Einschluss von deren Rechtsbeziehungen untereinander (Kollektivarbeitsrecht), sowie das Recht zur Entscheidung von Arbeitsstreitigkeiten vor den Arbeitsgerichten. Außerdem kommen die Vorschriften für arbeitnehmerähnliche Personen oder Scheinselbständige hinzu.

Insbesondere im individuellen Arbeitsrecht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer stehen die ordentliche und außerordentliche Kündigung, damit auch der Kündigungsschutz, Entgeltfragen und die Einzelheiten eines Arbeitsvertrages mit Vertragsverletzungen und Abmahnungen im Fokus. Das Arbeitsrecht ist so vielfältig, wie die Arbeitsverhältnisse selbst, es ist deshalb in verschiedenen Teilgesetzen geregelt und wird darüber hinaus von der Rechtsprechung geprägt.

Nach Einreichung einer Klage findet zeitnah ein Güteversuch vor dem Arbeitsgericht statt. Können sich die Parteien im Gütetermin nicht einigen, nimmt das Verfahren vor der Kammer (ein Berufsrichter und zwei Schöffenrichter) seinen Fortgang. Die Klagefrist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt gemäß § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wird keine Klage oder keine fristgerechte Klage eingereicht, so ist die Kündigung damit wirksam. Auch für die Entfristung von befristeten Arbeitsverträgen gilt eine Klagefrist von drei Wochen ab Befristungsende.

Häufig wird zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen ein Aufhebungsvertrag geschlossen. Solche Vertragsentwürfe sollten sehr genau überprüft werden. Das Gleiche gilt für Arbeitszeugnisse, die den Empfänger oft ein Leben lang begleiten.

In prozessualer Hinsicht können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Arbeitsvertrag klagen, z.B. bei Abmahnungen, Versetzungen, Veränderungen der Arbeitsbedingungen, Wettbewerbsverbote, Geldforderungen oder Teilzeitverlangen. Diese beispielhafte Aufzählung soll nur einen kleinen Überblick aufzeigen. Grundsätzlich ist auch ein Betriebsrat klagebefugt.

Dieses leitet zum Kollektivarbeitsrecht über, welches sich in drei Teilbereiche gliedert:
● Koalitionsrecht (grundsätzlich verankert in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz mit der individuellen und der kollektiven Koalitionsfreiheit)
● Tarifvertragsrecht (geregelt im Tarifvertragsgesetzt für Firmen und Verbandstarifverträge)
● Betriebsverfassungsrecht (dieses regelt insbesondere Angelegenheiten des Betriebsrates und dessen Mitwirkungsrechte bei sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten)

Arbeitsvertrag – Arbeitnehmer – Arbeitgeber – Kündigung – Gehalt – Kündigungsschutz – Weiterbeschäftigung – Urlaub – Entgeltfortzahlung – Mutterschutz – Elternzeit – Aufhebungsvertrag – Kurzarbeit – Abmahnung – Arbeitszeugnis – Befristung – Versetzung – Scheinselbständigkeit – Schwerbehinderung