Familienrecht

Rechtsgebiete - Familienrecht

Rechtsanwältin Ilse-Marie Noetzel
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
und Familienrecht
0721 680274-0
0721 680274-20
kanzlei@rae-ka.de

Die Ehe ist als Lebensgemeinschaft schon seit jeher der Mittelpunkt unserer Gesellschaft und geht ebenso häufig mit Konflikten innerhalb der Familie einher.

Die durch Verwandtschaft begründete Unterhaltsverpflichtung betrifft in aller erster Linie den Kindesunterhalt für minderjährige Kinder. Auch der Trennungsunterhalt bis zur rechtskräftigen Ehescheidung spielt eine größere Rolle.

Nach Ablauf des Trennungsjahres kann der Scheidungswillige auch die Scheidung einreichen. Die hierbei entstehenden Kosten für die Scheidung orientieren sich an dem Nettoeinkommen beider Eheleute für ein viertel Jahr zuzüglich fünf Prozent ihres Vermögens nach Abzug von Freibeträgen.

Je nach Dauer der Ehe und Anzahl der Kinder und weiteren Umständen schließt sich an die Ehescheidung auf Verlangen der Nachscheidungsunterhalt an, es sei denn, auch dieses wäre durch Ehevertrag oder eine spätere Scheidungsfolgevereinbarung geregelt oder modifiziert.

Grundsätzlich bleibt es trotz Ehescheidung bei dem gemeinsamen Sorgerecht der Eltern für ihre minderjährigen Kinder. Derjenige Elternteil, bei dem die minderjährigen Kinder einvernehmlich leben, hat auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dies umfasst auch die sogenannte Alltagssorge, so dass der betreuende Elternteil die Dinge des täglichen Lebens allein entscheiden kann. Dies gilt z.B. nicht für einen Schulwechsel.

Sollten sich die Eltern über das Umgangsrecht mit den Kindern nicht einigen, so ist das zuständige Jugendamt verpflichtet, zwischen den Eltern zu vermitteln und eine Vereinbarung herbeizuführen. Ist dies trotz Vermittlung und Beratung nicht möglich, so muss das Familiengericht angerufen werden.

Ein Zugewinnausgleich kann im Zusammenhang mit der Ehescheidung oder auch danach separat geregelt werden. Dies kann einvernehmlich oder auch gerichtlich erfolgen. Das Gleiche gilt für den Hausrat. Zusammen mit der Ehescheidung findet in der Regel nur automatisch der Versorgungsausgleich mit statt.

Die Erbberechtigung der Ehegatten untereinander erlischt, wenn die Voraussetzungen für die Ehescheidung vorliegen und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hat.

Ehe – Ehepartner – Familie – Verwandtschaft – Kindesunterhalt – Trennungsunterhalt – Trennungsjahr – Scheidung – Scheidungskosten – Nachscheidungsunterhalt – Ehevertrag – Scheidungsfolgevereinbarung – Sorgerecht – Aufenthaltsbestimmungsrecht – Umgangsrecht – Zugewinn – Hausrat – Versorgungsausgleich