Erbrecht

Rechtsgebiete - Erbrecht

Rechtsanwalt Jürgen Strauß
Rechtsanwalt

Jürgen Strauß

Fachanwalt für Erbrecht
und Miet- & Wohnungseigentumsrecht
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Jeder Mensch sieht sich früher oder später mit dem Tod eines Angehörigen oder nahe stehenden Person konfrontiert. Sobald dies der Fall ist, regelt das Erbrecht umfassend die Erbfolge, die rechtliche Stellung des Erben, die Möglichkeit der Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft und, falls eine Erbengemeinschaft entsteht, das Verhältnis der Miterben untereinander.

Zusätzlich wird die sogenannte gewillkürte Erbfolge geregelt, die als Ergänzung der gesetzlichen Erbfolge vorgesehen ist und es dem Erblasser erlaubt, seine individuellen Wünsche in Form von Testamenten, Erbverträgen etc. zu verwirklichen.

Damit verbunden ist die Errichtung und Aufhebung eines Testaments, das gemeinschaftliche Testament von Ehegatten, insbesondere das Berliner Testament, die Erbeinsetzung als Vor- und Nacherbe und das Vermächtnis, das sich nur auf bestimmte Gegenstände bezieht. Abgerundet wird das Erbrecht vom Pflichtteilsrecht, der Erbunwürdigkeit, dem Erbscheinverfahren und dem Erbschaftskauf.

Im Rahmen eines Testaments kommt es bei verheirateten Ehegatten häufig zu Überschneidungen des Erbrechts mit dem Familienrecht. Wenn sich Ehegatten keine Gedanken über die rechtliche Verteilung der Sachen gemacht haben, die während der Ehe angeschafft wurden, können die gesetzlichen Regelungen des Zugewinnausgleichs relevant werden, da mit dem Tod eines Ehegatten auch dessen Ehe beendet wird. Dabei kann die Aufteilung der während der Ehe geschaffenen Werte die Auseinandersetzung des Erbes behindern.

Bei einem Erbfall können mehrere Problemkreise entstehen, wie zum Beispiel:

  • Ausschlagung der Erbschaft
  • Anfechtung eines Testaments
  • Erhalt eines Erbscheins
  • Sicherung der Konten des Erblassers
  • Testamentsvollstreckung oder Nachlassverwaltung
  • Regelungen innerhalb der Erbengemeinschaft und deren Auseinandersetzung
  • Gerichtliche Klagen auf Auskunft über die Erbschaft

Dies führt insbesondere beim überlebenden Ehegatten häufig zu einer Überforderung, da es günstiger sein kann, das Erbe auszuschlagen, als das Erbe anzunehmen. In jedem Fall sollte rechtlicher Rat eingeholt werden, denn der Gesetzgeber hat dazu grundsätzlich zwei unterschiedliche Möglichkeiten vorgesehen. Diese verschiedenen Möglichkeiten werden die erbrechtliche und die güterrechtliche Lösung genannt. In beiden Fällen muss im Einzelfall festgestellt werden, wie hoch das Erbe und wie hoch der Zugewinnausgleich ist.

Zu dessen Feststellung muss dann oft ein Anspruch auf Auskunft gerichtlich eingeklagt werden, um dann nähere Informationen zu erlangen. Das einschlägige Vorgehen wird dann als Stufenklage bezeichnet.

Stufenklage deshalb, da zunächst auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses geklagt wird, sodann muss diese Angabe gegebenenfalls mittels einer eidesstattlichen Versicherung abgesichert werden, um Betrügereien zu verhindern und erst in einem letzten Schritt wird dann der konkrete Anspruch mit der Klage geltend gemacht.

Aber auch in anderen Fällen kann es zu Streitigkeiten kommen. So etwa, wenn Erben plötzlich für alte Schulden des Verstorbenen haften sollen oder Dritte dem Erben etwas herausgeben sollen, weil diese etwas aus dem Erbe an sich genommen haben oder sich für den Erben halten. Maßgebliche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang der Erbschein, da dieser die Erbenstellung ausweist und oft in einem streitigen Verfahren durchgesetzt werden muss.

Darüber hinaus kommen selbstverständlich auch Erbfälle mit internationalem Bezug vor. Selbst ein einfacher Fall, in dem z.B. ein italienischer Staatsangehöriger eine Deutsche geheiratet hat, kann zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Angezeigt ist dann in einem Testament eine Rechtswahlklausel aufzunehmen, um dasjenige Land zu bestimmen, nach dessen gesetzlichen Bestimmungen der Erbfall abgewickelt werden soll.

Erblasser – Erbe – Nachlass – Erbschaft – Berliner Testament – Testament – Erbvertrag – Gemeinschaftliches Testament – Letztwillige Verfügung – Pflichtteil – Testamentsanfechtung – Annahme Erbschaft – Ausschlagung Erbschaft – Erbschein – Erbengemeinschaft