Versicherungsrecht

Rechtsgebiete - Versicherungsrecht

Rechtsanwalt Reinhard Scholz
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Reinhard Scholz

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Kernstück des Versicherungsrechts ist der Vertrag zwischen einem Versicherer und einem Versicherungsnehmer, der Versicherungsvertrag. Die grundsätzlichen Rechte und Pflichten der beiden Parteien sind im Versichersungsvertragsgesetz (VVG) geregelt.

Allen Versicherungsverträgen, sei es Lebensversicherungen, Haftpflichtversicherungen  usw., ist dabei gemeinsam, dass eine bestimmte Situation eingetreten sein muss, die den Versicherer dazu verpflichtet, die Versicherungsleistung an den Versicherungsnehmer zu erbringen. Diese Situation wird als Versicherungsfall bezeichnet.

Alle weiteren Einzelheiten sind von der jeweiligen Art der Versicherung und den jeweiligen Besonderheiten abhängig. So kann es für den einen Versicherungsnehmer von erheblicher Bedeutung sein, dass der Versicherungsvertrag nur für ein Jahr gilt, für den anderen stattdessen, dass der Vertrag sich jedes Jahr erneuert. Auch die monatlichen oder jährlichen Beiträge spielen eine erhebliche Rolle, denn es kann durchaus vorkommen, dass man eine Versicherung abschließt, bei der der Versicherungsfall nie eintritt. Dennoch gewährt der Versicherungsvertrag eine gewisse Sicherheit, die manchmal sogar vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, z.B. die Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge.

Für das Zustandekommen gilt der Allgemeine Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches. Für die vertraglich geschuldeten Leistungen sind die individuellen Vereinbarungen, die jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen und das VVG wesentlich. Regelmäßig wird dabei vereinbart, dass eine bestimmte Kündigungsfrist eingehalten werden muss und sich der Vertrag ohne Kündigung automatisch verlängert.

Da das Versicherungsrecht ein Massengeschäft ist, ist die Überprüfung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen von herausragender Bedeutung. Auch hier steckt wie so oft der Teufel im Detail und kann im Zweifel den ausschlaggebenden Unterschied machen. Hält beispielsweise eine bestimmte Klausel zum Leistungsverweigerungsrecht des Versicherers einer Überprüfung nicht stand, kann allein dies zur erfolgreichen Durchsetzung der Ansprüche des Versicherungsnehmers führen.

Besondere Arten der Versicherung sind beispielsweise die Kaskoversicherung, die Haftpflichtversicherung, die Hausratversicherung, die Rechtsschutzversicherung, die Reiseversicherung, die (private) Krankenversicherung und noch viele weitere.

Der Versicherungsnehmer kann die Versicherung auch häufig für z.B. nahe Angehörige abschließen, die dann in die Versicherung mit einbezogen werden und damit in den Genuss des Versicherungsschutzes kommen können. Diese heißen dann mitversicherte Personen.

Werden Ansprüche aus einer Versicherung geltend gemacht, wird es oft kompliziert. Zunächst definieren die Versicherungen, in welchen Fällen sie überhaupt leisten müssen. Dies nennt man den Versicherungsfall und der ist oft gar nicht so eindeutig gegeben, wie man auf den ersten Blick annehmen könnte. Denn die Versicherungen legen in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen einen konkret umgrenzten Anwendungsbereich fest, der exakt erfüllt sein muss. Ist auch nur ein kleines Detail nicht wie vorgeschrieben gegeben, wird der Versicherer im Regelfall die Leistung verweigern, so dass der Versicherungsnehmer auf seinen Kosten sitzen bleibt.

Hier entsteht dann häufig Streit um hohe Beträge. Denkt man z. B. an einen längeren intensiven Krankenhausaufenthalt nach einem Unfall, kommen auf den Patienten enorme Kosten zu, die nach dem Versicherungsvertrag von der Versicherung zu übernehmen wären.

Oft entstehen auch in anderen Bereichen finanzielle Belastungen und/oder Ansprüche, die dann vor Gericht eingeklagt werden müssen, um die Versicherung zur Leistung zu bewegen. Hier lohnt sich dann eine Rechtsschutzversicherung, da ein Rechtsstreit um eine Versicherungsleistung regelmäßig mit hohen Kosten verbunden sein wird.

Eine Möglichkeit dies zu beschleunigen ist  oft, die vereinbarten Geschäftsbedingungen von einem qualifizierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, denn diese werden von den Versicherern oft unzutreffend herangezogen oder benachteiligen den Versicherungsnehmer in einigen Fällen generell zu Unrecht, so dass diese dann im bestmöglichen Fall nicht eingreifen und die geltend gemachten Ansprüche des Versicherungsnehmers tatsächlich bestehen.

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